Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre Immobilie - verständlich erklärt und rechtlich fundiert.
FAQ
Für Eigentümer
Der Wirtschaftsplan ist die finanzielle Vorausplanung der WEG für das kommende Kalenderjahr gemäß § 28 Abs. 1 WEG. Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die daraus resultierende Hausgeldhöhe für jeden Eigentümer.
Der Wirtschaftsplan wird vom Verwalter aufgestellt und muss von der Eigentümerversammlung durch Beschluss genehmigt werden.
Das Hausgeld umfasst neben den umlagefähigen Betriebskosten auch nicht umlagefähige Positionen wie die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Die Betriebskosten sind nur der Anteil, der an den Mieter weitergegeben werden darf. Das Hausgeld liegt daher regelmäßig deutlich über den Betriebskosten.
Die Einladung muss mindestens drei Wochen vorher in Textform erfolgen (§ 24 Abs. 4 Satz 2 WEG). Seit der WEG-Reform 2020 ist die Versammlung unabhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig (§ 25 Abs. 1 WEG). Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Ja, die WEG ist verpflichtet, eine angemessene Erhaltungsrücklage anzusammeln (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Als Richtwert gelten 7 bis 15 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Die Rücklage schützt vor kostspieligen Sonderumlagen.
Eine außerplanmäßige Zahlung, wenn Hausgeld und Rücklage nicht ausreichen (§ 28 Abs. 1 WEG). Die Erhebung bedarf eines Beschlusses der Eigentümerversammlung, der Höhe, Verteilungsschlüssel und Fälligkeit benennt.
Seit der WEG-Reform 2020 jederzeit durch Beschluss möglich, ohne wichtigen Grund (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Innerhalb Ihres Sondereigentums grundsätzlich Ihre Angelegenheit. Sobald Gemeinschaftseigentum berührt wird, ist ein Gestattungsbeschluss erforderlich (§ 20 Abs. 1 WEG). Barrierefreier Umbau, Einbruchschutz oder Ladestationen können Sie ohne Mehrheit verlangen (§ 20 Abs. 2 WEG).
Sie bleiben gegenüber der WEG für das Hausgeld verantwortlich. Nur umlagefähige Betriebskosten dürfen an den Mieter weitergegeben werden. Sie haften dafür, dass Ihr Mieter Hausordnung und WEG-Beschlüsse einhält.
Anfechtungsklage beim Amtsgericht innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung (§§ 44, 45 WEG). Begründung innerhalb von zwei Monaten. Wird die Frist versäumt, wird der Beschluss bestandskräftig.
Wird mit einfacher Mehrheit beschlossen (§ 20 Abs. 1 WEG). KfW-Fördermittel mit Tilgungszuschüssen von bis zu 45 Prozent möglich. Lassen Sie sich vor Beschlussfassung durch die Hausverwaltung beraten.
Die jährliche Abrechnung der tatsächlichen WEG-Kosten gegenüber den gezahlten Vorschüssen. Wird vom Verwalter erstellt und der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
FAQ
Für neue Eigentümer
Die notariell beurkundete Grundlage jeder WEG (§ 8 WEG). Sie legt Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Miteigentumsanteile fest. Sie erhalten sie über den Notar oder die Hausverwaltung.
Sondereigentum: Ihre Wohnungsräume, nicht tragende Innenwände, Bodenbeläge, Innentüren (§ 5 WEG). Gemeinschaftseigentum: Tragende Wände, Dach, Fassade, Treppenhaus, Hauptleitungen, Fenster. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Teilungserklärung.
Wohnungseigentum: Sondereigentum an Wohnräumen (§ 1 Abs. 2 WEG). Teileigentum: Sondereigentum an Gewerberäumen (§ 1 Abs. 3 WEG). Beide Formen sind rechtlich gleichwertig.
Es haftet der zum Fälligkeitszeitpunkt im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Die Aufteilung regeln Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag durch eine Stichtagsregelung.
Bei der Hausverwaltung anmelden, CASAVI-Zugang erhalten. Teilungserklärung und letzte Beschlüsse lesen. Dauerauftrag für Hausgeld einrichten. An der nächsten Eigentümerversammlung teilnehmen.
Portal
CASAVI - Ihr digitales Portal
Eine digitale Plattform, die Mieter, Eigentümer und Hausverwaltung vernetzt. Sicherer Dokumentenaustausch, Schadensmeldungen und transparente Kommunikation rund um die Uhr.
Zugriff auf Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Protokolle und Beschlusssammlung. Online-Abstimmung bei Umlaufbeschlüssen und direkter Kommunikationskanal zur Verwaltung.
Betriebskostenabrechnung, Mietvertragsinformationen und Hausordnung digital abrufbar. Schadensmeldungen mit Fotos einreichen und Bearbeitungsstatus verfolgen.
Automatisch per E-Mail, sobald Ihre Immobilie von uns verwaltet wird. Verfügbar als Web-App und mobile App für iOS und Android.
FAQ
Für Mieter
Die jährliche Aufstellung aller umlagefähigen Nebenkosten gemäß § 556 BGB. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Der Vermieter muss innerhalb von zwölf Monaten zustellen. Sie haben zwölf Monate Einwendungsfrist.
Maximal drei Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB), zahlbar in drei Raten. Der Vermieter muss die Kaution getrennt anlegen. Rückzahlung nach drei bis sechs Monaten Prüfungsfrist, abzüglich berechtigter Forderungen.
Tapezieren, Anstreichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren und Fenstern von innen. Starre Fristenpläne sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam (Az. VIII ZR 185/14).
Die Pflicht zur pfleglichen Behandlung der Mietsache (§ 241 Abs. 2 BGB): Regelmäßig lüften und heizen, Schäden melden, Tür absperren, Frostschutz im Winter. Bei Verletzung haften Sie für Schäden.
Mehrmals täglich Stoßlüften (5-10 Minuten). Dauerhaft gekippte Fenster sind kein Ersatz. Alle Räume in der Heizperiode auf mindestens 16-18 Grad temperieren. Schimmel sofort melden.
Filzgleiter unter Möbelfüßen, kein stehendes Wasser, geeignete Reinigungsmittel. Abschleifen ist Sache des Vermieters. Nur bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haften Sie.
Untervermietung nur mit Erlaubnis des Vermieters (§ 540 BGB). Kurzzeitvermietung über Airbnb ist in Berlin nach dem Zweckentfremdungsverbot genehmigungspflichtig. Ohne Erlaubnis droht Kündigung.
Kleintiere sind erlaubnisfrei. Bei Hunden und Katzen Einzelfallabwägung - ein generelles Verbot im Mietvertrag ist unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 168/12).
Nachtruhe 22-6 Uhr, Sonn-/Feiertage ganztägig Zimmerlautstärke. Störungen dokumentieren und schriftlich melden. Anhaltender Lärm kann zur Mietminderung berechtigen (§ 536 BGB).
Hauptwasserhahn zudrehen, Strom abschalten, Wasser auffangen. Sofort Hausverwaltung und Havariedienst informieren. Schäden mit Fotos dokumentieren.
Sofort der Hausverwaltung melden. Bei Zentralschließanlage können erhebliche Kosten entstehen. Empfehlung: Schlüsselversicherung in der Privathaftpflicht.
Muss drei Monate vorher angekündigt werden (§ 555c BGB). Duldungspflicht, außer bei unzumutbarer Härte. Mieterhöhung um bis zu 8% der Kosten möglich (§ 559 BGB).
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Kappungsgrenze Berlin: 15% in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Mindestens 15 Monate seit letzter Erhöhung. Begründung über Berliner Mietspiegel.
FAQ
Für neue Mieter
Bei der Wohnungsübergabe wird ein Protokoll erstellt - dokumentieren Sie bestehende Mängel sorgfältig. Melden Sie sich bei Versorgern an und richten Sie einen Dauerauftrag für die Miete ein.
Anmeldung beim Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen Pflicht (§ 17 BMG). Die Wohnungsgeberbestätigung stellen wir Ihnen aus (§ 19 BMG).
Nach Mietvertragsabschluss erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren CASAVI-Zugangsdaten. Dort finden Sie Dokumente und können Schäden melden.
Jedes Objekt hat einen festen Verwalter. Kontaktdaten finden Sie im Mietvertrag und im CASAVI-Portal. Allgemein: 030 – 3116699-80.
Ob diese zu Ihrer Wohnung gehören, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Kellerräume nur für übliche Gegenstände - Gefahrstoffe sind untersagt.
Bei Havariefällen den im Hauseingang ausgehängten Notdienst kontaktieren. Hausverwaltung am nächsten Werktag informieren. Allgemeine Reparaturen über CASAVI melden.
FAQ
Für ehemalige Mieter
Der Vermieter hat eine angemessene Prüfungsfrist von in der Regel drei bis sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung. In dieser Zeit prüft er offene Forderungen aus der letzten Betriebskostenabrechnung oder Schäden an der Mietsache. Die Kaution wird einschließlich Zinsen zurückgezahlt, abzüglich berechtigter Gegenansprüche.
Der Vermieter darf einen angemessenen Teil für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung einbehalten.
Ja. Auch nach Ihrem Auszug muss der Vermieter die Betriebskosten für den Zeitraum Ihres Mietverhältnisses abrechnen - anteilig bis zum Tag der Wohnungsrückgabe. Die Frist von zwölf Monaten nach Abrechnungszeitraum gilt auch hier (§ 556 Abs. 3 BGB).
Stellen Sie sicher, dass die Hausverwaltung Ihre aktuelle Adresse hat, damit die Abrechnung Sie erreicht.
Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, bis die letzte Betriebskostenabrechnung erstellt ist. In der Regel sind das drei bis vier Monatsbetriebskostenvorauszahlungen. Der restliche Betrag muss innerhalb der üblichen Prüfungsfrist ausgezahlt werden.
Bei der Rückgabe wird ein Protokoll erstellt, das den Zustand der Wohnung dokumentiert. Geprüft werden: Wände, Böden, Sanitäranlagen, Fenster, Türen, Elektroinstallationen und die Vollständigkeit aller Schlüssel. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch geht zulasten des Vermieters (§ 538 BGB).
Ob Schönheitsreparaturen bei Auszug geschuldet sind, hängt von Ihrem Mietvertrag ab. Starre Fristenpläne und Endrenovierungsklauseln sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam. Wurde die Wohnung unrenoviert übernommen, können Ihnen grundsätzlich keine Schönheitsreparaturen auferlegt werden.
Eigene Einbauten (Einbauküche, Regale, Lampen) dürfen Sie mitnehmen - Sie sind sogar verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern keine andere Vereinbarung besteht. Bohrlöcher in üblicher Anzahl und Größe gelten als vertragsgemäßer Gebrauch. Sprechen Sie Sonderfälle rechtzeitig mit der Hausverwaltung ab.
Teilen Sie der Hausverwaltung unbedingt Ihre neue Anschrift mit, damit die letzte Betriebskostenabrechnung und die Kautionsabrechnung Sie erreichen. Richten Sie zusätzlich einen Nachsendeauftrag bei der Post ein. Ohne erreichbare Adresse kann sich die Rückzahlung Ihrer Kaution verzögern.
Wir helfen Ihnen gern persönlich weiter.
Kontaktieren Sie uns - wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um Ihre Immobilie zur Verfügung.